10. Anspruch eines Kammermitglieds auf Austritt seiner Kammer aus einem Dachverband (Urteil vom 23.03.2016, BVerwG 10 C 4.15)
Die Industrie- und Handelskammern dürfen sich zur gemeinschaftlichen Wahrnehmung des Gesamtinteresses ihrer Kammerzugehörigen auf überregionaler Ebene zu einem privatrechtlich organisierten Dachverband zusammenschließen, die Aufgabe der Gesamtinteressenwahrnehmung jedoch nicht an diesen delegieren. Auch bei gemeinschaftlicher Aufgabenerfüllung durch den Dachverband bleibt jede Kammer für die Wahrung ihrer Kompetenzgrenzen aus § 1 Abs. …
BVerwG, ZNER 2016, 346-351 (Urteil vom 23.03.2016, BVerwG 10 C 4.15)
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