10. Ausschluss eines Gebots vom Zuschlagsverfahren des Ausschreibungsverfahrens für Biomasseanlagen zum 01.09.2017 [Nur Leitsatz] (Beschluss vom 04.07.2018, VI-3 Kart 110/17 (V))
Ein Gebot, das nicht die nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 a) EEG 2017 erforderliche Angabe des Sitzes des Bieters als juristischer Person enthält, ist vom Zuschlagsverfahren des Ausschreibungsverfahrens für Biomassenanlagen auszuschließen. Angesichts des Massencharakters des Ausschreibungsverfahrens nach §§ 28 ff. EEG 2017 obliegen der Bundesnetzagentur bei fehlenden Angaben im Gebotsformular keine umfangreichen, …
OLG Düsseldorf, ZNER 2018, 542 (Beschluss vom 04.07.2018, VI-3 Kart 110/17 (V))
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