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ZNER 2014, 102
Schleswig-Holsteinisches OLG 
10. Grenzen des Richterrechts oder die wortlautgetreue Auslegung von § 5 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 als entschuldbarer Rechtsirrtum (Urteil vom 06.11.2013, 9 U 21/13)

An der Entscheidung des BGH vom 10.10.2012 – VIII ZR 362/11 –, wonach der in § 5 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 verwendete Begriff des „technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkts in einem anderen Netz“ so auszulegen ist, dass dafür auch ein technisch und wirtschaftlich günstigerer Verknüpfungspunkt in demselben Netz in Betracht kommt, wird festgehalten.

Schleswig-Holsteinisches OLG, ZNER 2014, 102-104 (Urteil vom 06.11.2013, 9 U 21/13)

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