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ZNER 2018, 345
OLG Frankfurt a. M. 
10. Zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Rechtsverletzungen bei der Vergabe von Wegenutzungsverträgen (Beschluss vom 16.04.2018, 11 verg 1/18)

Gemäß §§ 47 Abs. 4, 102 EnWG sind die ordentlichen Gerichte für die Entscheidung über Rügen von Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Wegenutzungsverträgen zuständig.

OLG Frankfurt a. M., ZNER 2018, 345-348 (Beschluss vom 16.04.2018, 11 verg 1/18)

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