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ZNER 2013, 417
LG Stuttgart 
11. Keine Verfassungswidrigkeit der EEG-Umlage (Urteil vom 20.02.2013, 38 O 55/12 KfH)

Die EEG-Umlage verstößt weder gegen die Finanzverfassung noch führt sie zu Grundrechtsverletzungen.

LG Stuttgart, ZNER 2013, 417-419 (Urteil vom 20.02.2013, 38 O 55/12 KfH)

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