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ZNER 2015, 380
OLG Hamm 
12. Rückzahlung von Netzentgelten nach Insolvenzanfechtung (Urteil vom 27.11.2014, 27 U 58/14)

Der Insolvenzverwalter kann vom Netzbetreiber an ihn gezahlte Netzentgelte zurückverlangen, wenn der Netzbetreiber Kenntnis von Umständen hatte, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit der Netznutzerin schließen ließen. Positive Kenntnis ist nicht erforderlich.

OLG Hamm, ZNER 2015, 380-381 (Urteil vom 27.11.2014, 27 U 58/14)

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