12. Einzelfall einer zulässigen Investitionsmaßnahme trotz Vorrangs des Erweiterungsfaktors gemäß § 23 Abs. 6 ARegV [Nur Leitsatz] (Beschluss vom 21.12.2016, VI-3 Kart 102/15 (V))
Bei der notwendigen objektiven Betrachtungsweise lässt der Wortlaut der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 08.09.2010 – BK8-10/004 – in Verbindung mit den weiteren Umständen nur den Schluss zu, dass der in Ziffer 7 der Festlegung näher ausgestalteten Anwendungsvorrang des Erweiterungsfaktors jedenfalls die Fälle nicht mehr erfasst, in denen die geplante Investitionsmaßnahme durch den Erweiterungsfaktor nicht einmal ansatzweise abgedeckt wird.…
OLG Düsseldorf, ZNER 2017, 131 (Beschluss vom 21.12.2016, VI-3 Kart 102/15 (V))
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