12. Infraschall und zulässige Geruchsimmissionen bei Biogasanlagen (Beschluss vom 10.04.2014, 9 B 2156/13)
Da zuverlässige Prognosen zum Auftreten störender tieffrequenter Geräusche allenfalls in Ausnahmefällen erstellt werden können, genügt es für die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, dass Vorsorge gegen zu erwartenden tieffrequenten Schall getroffen wird und zur Kontrolle Messungen nach Inbetriebnahme angeordnet werden. Nach Inbetriebnahme durch tieffrequenten Schall verursachte Störungen führen nicht schon zur Rechtswidrigkeit der Genehmigung, …
VGH Kassel, ZNER 2014, 409-416 (Beschluss vom 10.04.2014, 9 B 2156/13)
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