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ZNER 2018, 167
OVG Münster 
12. UVP: Aufhebungsanspruch natürlicher Personen bei relativen Verfahrensfehlern (Beschluss vom 20.02.2018, 8 B 838/17)

Ein zur unbedingten Aufhebung einer Zulassungsentscheidung führender absoluter UVP-Verfahrensfehler liegt nicht nur bei solchen vor, die ihrem Intensitätsgrad nach einem faktischen Totalausfall einer UVP gleichkommen.

OVG Münster, ZNER 2018, 167-171 (Beschluss vom 20.02.2018, 8 B 838/17)

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