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ZNER 2016, 489
OLG Düsseldorf 
12. Vertragsklauseln von Stromlieferanten, die das Sonderkündigungsrecht der Kunden nach Preiserhöhungen einschränken, sind unzulässig (Urteil vom 05.07.2016, I-20 U 11/16)

Dem Verbraucher steht bei Strompreisänderungen grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zu.

OLG Düsseldorf, ZNER 2016, 489-490 (Urteil vom 05.07.2016, I-20 U 11/16)

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