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ZNER 2017, 58
BVerwG 
12. Windenergie und Wetterradar (Regensburg) (Urteil vom 22.09.2016, 4 C 6.15)

Eine rechtserhebliche Störung der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB setzt voraus, dass ihre technische Funktion in einem Maß beeinträchtigt wird, das sich auf die Aufgabenerfüllung des Betreibers auswirkt.

BVerwG, ZNER 2017, 58-61 (Urteil vom 22.09.2016, 4 C 6.15)

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