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ZNER 2013, 429
BVerwG 
13. Harte und weiche Tabuzonen; Planentschädigungsansprüche (Regionalplan „Energetische Windnutzung“ Westsachsen 2008) (Urteil vom 11.04.2013, 4 CN 2.12)

Scheidet ein Träger der Regionalplanung bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen „harte“ und „weiche“ Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen (Potenzialflächen) aus, muss er sich zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen den beiden Arten der Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren.

BVerwG, ZNER 2013, 429-431 (Urteil vom 11.04.2013, 4 CN 2.12)

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