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ZNER 2017, 213
VGH Baden-Württemberg 
13. Störung eines Wetterradars durch Windenergieanlage (Wetterradar Türkheim) (Beschluss vom 24.04.2017, 8 S 2085/16)

Für die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer Windenergieanlage reichen auch gewichtige Funktionsstörungen einer Wetterradaranlage des DWD nicht unbedingt aus. Es bedarf zusätzlich einer nachvollziehenden Abwägung zwischen den Belangen einer standortgebundenen, außenbereichsprivilegierten Windenergieanlage mit den Belangen des § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 8 BauGB

VGH Baden-Württemberg, ZNER 2017, 213-218 (Beschluss vom 24.04.2017, 8 S 2085/16)

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