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ZNER 2012, 297
OVG Lüneburg 
14. Errichtung von Windkraftanlagen; hier: Vertragsstrafe (Urteil vom 08.03.2012, 12 LB 244/10)

Ein städtebaulicher Vertrag, der an die Stelle der Entwicklungs- und Ordnungsfunktion der Bauleitplanung tritt und mit dem die Kommune die als erforderlich erachtete „Feinsteuerung“ der Windenergienutzung allein mit vertraglichen Mitteln zu bewirken versucht, ist mit der Ausgestaltung des Rechts der Bauleitplanung unvereinbar und daher unwirksam.

OVG Lüneburg, ZNER 2012, 297-301 (Urteil vom 08.03.2012, 12 LB 244/10)

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