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ZNER 2011, 216
OVG Berlin-Brandenburg 
15. Unwirksamkeit eines Bebauungsplans für eine Windfarm (Urteil vom 17.12.2010, 2 A 1.09)

Das Interesse, den Außenbereich für die Windkraftnutzung in Anspruch zu nehmen, muss als privater Belang mit gesteigertem Gewicht in die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt werden, wenn dem Plangeber bekannt oder erkennbar ist, dass die konkreten Nutzungsinteressen eines betroffenen Eigentümers oder Betreibers, der im Vertrauen auf die bestehende Rechtslage bereits einen Genehmigungsantrag gestellt und Dispositionen zur Errichtung von WEA getroffen hat, …

OVG Berlin-Brandenburg, ZNER 2011, 216 (Urteil vom 17.12.2010, 2 A 1.09)

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