16. Förderrechtlinien zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Urteil vom 28.06.2012, 10 A 1481/11)
Wird in der Rechtsmittelbelehrung zu einem Urteil, in dem die Berufung zugelassen wird, ein Antrag auf Zulassung der Berufung als gegebenes Rechtsmittel genannt und über die hierbei einzuhaltenden Fristen für die Einlegung und Begründung eines solchen Antrags belehrt, beginnt die Frist für die Begründung der Berufung auch dann nicht zu laufen, wenn ein Beteiligter unter Abweichung von der Rechtsmittelbelehrung zutreffend Berufung eingelegt hat In diesem Fall gilt für die Begründung der Berufung die Jahresfrist des § 58 Abs. …
VGH Kassel, ZNER 2012, 436-440 (Urteil vom 28.06.2012, 10 A 1481/11)
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