18. Zur Abgrenzung zwischen Tarifkunden – (bzw. Grundversorgungs-) und Sonderkundenvertrag (Urteil vom 12.12.2013, 2 U 84/12)
Die in einem Erdgas-Sonderkundenvertrag durch Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel entstehende planwidrige Vertragslücke ist durch ergänzende Vertragsauslegung in der Weise zu schließen, dass der Kunde die Unwirksamkeit einer vom Versorger in einer Jahresschlussrechnung in Anspruch genommenen Preisanpassung nicht mehr geltend machen kann, wenn er dieser Preisänderung nicht innerhalb eines bestimmten (regelmäßig dreijährigen) Zeitraums nach Zugang der Jahresrechnung, …
OLG Naumburg, ZNER 2014, 221 (Urteil vom 12.12.2013, 2 U 84/12)
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