2. Einzelfragen der Netzentgeltregulierung (Aufwendungen für Differenzbilanzkreis, Fortschreibung von Nutzungsdauern, Indexreihen, kalkulatorische Abschreibungen) [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 27.04.2017, VI-5 Kart 17/15 (V))
Aufwendungen für den Differenzbilanzkreis zum Ausgleich von Abweichungen bei Standardlastprofilen für die Jahre 2009 201und 2010 sind unabhängig von ihrem Auszahlungszeitpunkt an den Lieferanten nicht dem Basisjahr 2011 zuzuordnen. Im Rahmen des analytischen Lastprofilverfahrens sind derartige Aufwendungen nicht als effiziente Kosten anzusehen.
OLG Düsseldorf, ZNER 2017, 200-201 (Beschluss vom 27.04.2017, VI-5 Kart 17/15 (V))
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