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ZNER 2010, 270
BGH 
2. Häufung unzulässiger Klauseln in Verträgen über die Grundversorgung und von Sonderkunden (Urteil vom 27.01.2010, VIII ZR 326/08)

a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Verträgen über die Belieferung mit Erdgas verwendet, halten in Verträgen über die Grundversorgung folgende Klauseln einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand:

BGH, ZNER 2010, 270-274 (Urteil vom 27.01.2010, VIII ZR 326/08)

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