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ZNER 2013, 264
BGH 
2. Zur Auslegung einer Vertragsklausel zur Auszahlung eines Bonus (Urteil vom 17.04.2013, VIII ZR 246/12)

Die Auszeichnung eines Bonus muss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen so formuliert werden, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden.

BGH, ZNER 2013, 264-265 (Urteil vom 17.04.2013, VIII ZR 246/12)

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