21. Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlagen (Beschluss vom 18.04.2016, 22 ZB 15.2625)
Eine nachbarschützende Regelungstendenz der Festlegung von Vorranggebieten in einem Regionalplan, soweit ihm die Ausschlusswirkung nach § 35 I 3 BauGB zukommt, setzt zumindest voraus, dass aus dem Regionalplan und den zugrundeliegenden Materialien nachvollziehbar hervorgeht, das (auch) das Ziel verfolgt wird, prognostizierte Beeinträchtigungen von Belangen einer abgrenzbaren Nachbarschaft durch Anlagenstandorte in bestimmten Ausschlussgebieten zu vermeiden.…
VGH München, ZNER 2016, 366-367 (Beschluss vom 18.04.2016, 22 ZB 15.2625)
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