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ZNER 2011, 366
OVG Lüneburg 
23. RROP Landkreis Leer unwirksam (Urteil vom 31.03.2011, 12 KN 187/08)

Die Abwägungsentscheidung des zuständigen Organs des Planungsträgers bei der Flächenauswahl muss im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten hinreichend dokumentiert und nachvollziehbar sein.

OVG Lüneburg, ZNER 2011, 366 (Urteil vom 31.03.2011, 12 KN 187/08)

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