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ZNER 2011, 90
VG Hannover 
23. Windenergieanlagen im Fernbereich eines Luftverteidigungsradars der Bundeswehr (Beschluss vom 21.12.2010, 12 B 3465/10)

Wegen des aus Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG folgenden Verteidigungsauftrags begründet § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB eine Klagebefugnis der Bundesrepublik Deutschland zur Abwehr einer Funktionsbeeinträchtigung von Radaranlagen der Bundeswehr.

VG Hannover, ZNER 2011, 90-93 (Beschluss vom 21.12.2010, 12 B 3465/10)

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