3. Zur Festlegung der Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Gaslieferanten (Beschluss vom 29.09.2009, EnVR 14/09)
Die Bundesnetzagentur ist befugt, bei der Festlegung einheitlicher, beim Wechsel des Gaslieferanten anzuwendenden Geschäftsprozesse und Datenformate einen Prozessschritt vorzuschreiben, nach dem eine Entnahmestelle, die keinem anderen Lieferanten zugeordnet werden kann, vom Netzbetreiber unabhängig davon dem Grundversorger zugeordnet wird, ob an der Entnahmestelle Gas entnommen wird und ob dem Grundversorger ein Anschlussnehmer oder -nutzer bekannt ist.…
BGH, ZNER 2010, 168-171 (Beschluss vom 29.09.2009, EnVR 14/09)
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