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ZNER 2011, 516
BGH 
3. Zur freiwilligen Selbstverpflichtung eines Netzbetreibers zur Beschaffung von Verlustenergie (Beschluss vom 24.05.2011, EnVR 27/10)

Die freiwillige Selbstverpflichtung eines Netzbetreibers zur Beschaffung von Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren kann nur dann nach § 11 Abs. 2 Satz 4 ARegV als wirksame Verfahrensregulierung anerkannt werden, wenn sie die Vorgaben einer von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einhält.

BGH, ZNER 2011, 516-518 (Beschluss vom 24.05.2011, EnVR 27/10)

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