36. Verstoß gegen entflechtungsrechtliche Unabhängigkeitsvorgaben durch E.ON-Beteiligungsunternehmen (BNetzA-Entscheidung vom 03.02.2012, BK 7-09-014)
Die E.ON Bayern AG und die E.ON Energie AG verstoßen durch die Beteiligungen der E.ON Bayern AG an der E.ON Bayern Vertrieb GmbH und der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH, die Bestandteil der von der E.ON Bayern AG und der E.ON Energie AG als Teil eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens umgesetzten „regi.on“-Modells sind, gegen die entflechtungsrechtlichen Unabhängigkeitsvorgaben aus § 6 Abs. …
BNetzA, ZNER 2012, 555 (BNetzA-Entscheidung vom 03.02.2012, BK 7-09-014)
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