4. Eilantrag der früheren Konzessionärin zur Vergabe des Stromnetzes Berlin auch in der Berufungsinstanz erfolglos (Urteil vom 25.10.2018, 2 U 18/18 EnWG)
§ 47 Abs. 5 EnWG eröffnet die Klagemöglichkeit im Eilverfahren zu den ordentlichen Gerichten nur für rechtzeitig und wirksam gerügte Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft. Eine wirksame „Rüge“ im Sinne des § 47 EnWG liegt nur vor, wenn der Antragsteller einen konkreten Rechtsverstoß beschreibt und begründet. Es reicht daher nicht aus, allgemeine Bedenken gegen eine Verfahrenshandlung zu formulieren oder Nachfragen zu stellen.…
KG Berlin, ZNER 2018, 534-539 (Urteil vom 25.10.2018, 2 U 18/18 EnWG)
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