4. Zu den Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für Pumpstrombezug (Beschluss vom 19.05.2010, VI-3 Kart 162/09 (V))
Das individuelle Netzentgelt des § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für die Netznutzung zu besonderen Zeiten hat dem besonderen Nutzungsverhalten des Netznutzers angemessen Rechnung zu tragen Dies erfordert es nicht, dass außer dem Leistungs-auch das Arbeitsentgelt reduziert wird. Die in Anspruch genommene Arbeit ist für die Dimensionierung von Netzen und die damit verbundenen Kosten nicht von Relevanz, …
OLG Düsseldorf, ZNER 2010, 591-593 (Beschluss vom 19.05.2010, VI-3 Kart 162/09 (V))
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