5. Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasnetzen [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 11.10.2017, VI-3 Kart 67/16 (V))
Die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 22.04.2016 (BK 9-15/605-1) zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen im Sinne des § 3 Nr. 6 EnWG für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV entfaltet Regelungscharakter nur, soweit sie integrierte Netzbetreiber dazu verpflichtet, eine im Gasnetzbetrieb höhere bilanzielle Eigenkapitalquote als im Gesamtunternehmen zu begründen. …
OLG Düsseldorf, ZNER 2017, 494 (Beschluss vom 11.10.2017, VI-3 Kart 67/16 (V))
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