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ZNER 2016, 235
BGH 
5. Zur Einordnung eines Gasliefervertrages [Nur Leitsätze] (Urteil vom 06.04.2016, VIII ZR 236/10)

a) Einem Energieversorgungsunternehmen steht es auch im Rahmen der Grundversorgung frei, verschiedene Tarife anzubieten, und zwar auch solche, bei denen die Tarifeinstufung automatisch nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung erfolgt (Bestätigung der Senatsurteile vom 14. Juli 2010 – VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180 Rn. 26 f.; vom 11. Mai 2011 – VIII ZR 42/10, NJW 2011, 2736 Rn. …

BGH, ZNER 2016, 235-236 (Urteil vom 06.04.2016, VIII ZR 236/10)

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