5. Zur Bemessung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse gemäß § 7 Abs. 5 GasNEV (ONTRAS Gastransport GmbH) (Beschluss vom 27.01.2015, EnVR 37/13)
Bei der Bemessung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse gemäß § 7 Abs. 5 GasNEV sind weder die Regulierungsbehörde noch das Beschwerdegericht gehalten, hinsichtlich einer Frage, zu der sich in der Wirtschaftswissenschaft noch keine einheitliche Auffassung gebildet hat, eine bestimmte Methode allein deshalb heranzuziehen, weil diese von fachkundiger Seite als mehrheitlich unterstützt angesehen wird.…
BGH, ZNER 2015, 133-136 (Beschluss vom 27.01.2015, EnVR 37/13)
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