6. Ermittlung des Erweiterungsfaktors für den Parameter Jahreshöchstlast gem. § 10 Abs. 2 S. 2 ARegV [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 10.10.2018, VI-3 Kart 124/17 (V))
Aus dem Wortlaut des § 10 Abs. 2 S. 2 ARegV, der Fassung der in Anlage 2 enthaltenen Formeln sowie aus der Systematik und der ratio der Vorschrift folgt, dass bei der Ermittlung des Erweiterungsfaktors für den Parameter Jahreshöchstlast nicht eine periodenübergreifende Betrachtung vorzunehmen und der in der Periode gemessene Höchstwert heranzuziehen, sondern ebenso wie bei den anderen Parametern in jeder erneuten Bescheidung auf Anpassung der Erlösobergrenzen der aktuelle Jahreshöchstwert zugrunde zu legen ist.…
OLG Düsseldorf, ZNER 2018, 541 (Beschluss vom 10.10.2018, VI-3 Kart 124/17 (V))
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