6. Festlegung einer Verfahrungsregulierung zur Beschaffung von Verlustenergie durch Verteilnetzbetreiber (Beschluss vom 17.02.2010, VI 3 Kart 4/09 (V))
Die mit der formellen Festlegung des § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV verbundene Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung führt dazu, dass die Kosten für die Beschaffung der Verlustenergie „als dauerhaft nicht beeinflussbar gelten“ und entsprechend § 21a Abs. 4 EnWG, § 14 Abs. 1 Nr. 2 ARegV nicht der individuellen Effizienzvorgabe des § 16 ARegV unterfallen. Dies ist als Vorfrage für die individuell festzulegende Erlösobergrenze wie auch für die autonome Anpassungsbefugnis des Netzbetreibers nach § 4 Abs. …
OLG Düsseldorf, ZNER 2010, 398-399 (Beschluss vom 17.02.2010, VI 3 Kart 4/09 (V))
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