6. Im Bereich des EnWG führt nur eine „Verwechslungsgefahr im engeren Sinne“ zu Markenrechtsverstoß (Beschluss vom 21.10.2015, VI-3 Kart 128/14 (V))
Ob im Hinblick auf das Kommunikationsverhalten und die Markenpolitik eines Verteilernetzbetreibers, der Teil eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens ist, eine Verwechselungsgefahr mit der Vertriebsgesellschaft im Sinne des § 7 a Abs. 6 EnWG besteht, bestimmt sich nach markenrechtlichen Maßstäben, wobei im Anwendungsbereich des EnWG ausschließlich eine „Verwechslungsgefahr im engeren Sinne“, …
OLG Düsseldorf, ZNER 2016, 51-55 (Beschluss vom 21.10.2015, VI-3 Kart 128/14 (V))
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