7. Keine Auferlegung insolvenzbedingter Erlösausfälle auf den Netzbetreiber bei atypischer Netznutzung [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 21.05.2014, VI-3 Kart 21/13 (V))
Die von der Beschwerde beanstandeten Regelungen unter Ziffer 5.4 der Festlegung BK4-12-1656 vom 05.12.2012, wonach die Abschlagszahlungen auf der Basis reduzierter Netzentgelte zu berechnen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Abschlagszahlungen an den Letztverbraucher zurückzuzahlen sind, verlagert nicht unzulässig oder einseitig das Insolvenzrisiko auf die betroffenen Netzbetreiber.
OLG Düsseldorf, ZNER 2015, 269 (Beschluss vom 21.05.2014, VI-3 Kart 21/13 (V))
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