8. Anreizregulierung: Rückstellungen für das Regulierungskonto, Abzugskapital, pauschale Kürzung des Umlaufvermögens, Mehrerlöse, kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung im Pachtmodell [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 11.11.2015, VI-3 Kart 16/13 (V))
Die Berücksichtigung von Rückstellungen für das Regulierungskonto sowie für die periodenübergreifende Saldierung im Abzugskapital nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 ARegV hat nicht zwingend die Anerkennung entsprechenden Umlaufvermögens nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ARegV zur Folge. Dies gilt auch für bilanziell miteinander in Zusammenhang stehende Positionen. Etwas anderes folgt auch nicht aus den Regelungen für das Regulierungskonto in § 5 Abs. …
OLG Düsseldorf, ZNER 2016, 55 (Beschluss vom 11.11.2015, VI-3 Kart 16/13 (V))
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