8. Bei der Einordnung als Energieversorgungsunternehmen kommt es nicht auf die physikalisch-technische Durchleitung an, sondern auf die vertragsgestützte Haushaltskundenversorgung [nur Leitsätze] (Beschluss vom 17.06.2015, VI-3 Kart 190/14 (V))
Die Einstufung als Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 18 EnWG und die daraus folgende Anzeigepflicht gemäß § 5 S. 1 EnWG hängen nicht von dem physikalisch-technischen Durchleitungsvorgang ab, sondern von der Übernahme der vertraglichen Pflicht zur Versorgung von Haushaltskunden mit Primärenergie.
OLG Düsseldorf, ZNER 2015, 362 (Beschluss vom 17.06.2015, VI-3 Kart 190/14 (V))
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