8. Vorlage zum EuGH: Entgegen der Rechtsprechung des BGH keine ergänzende Vertragsauslegung im Fall einer unwirksamen Preisanpassung bei kommunal beherrschten Energieversorgungsunternehmen (Beschluss vom 19.05.2017, 2 U 115/16)
Seit dem 01.10.2004 einseitig vorgenommene Gaspreiserhöhungen, denen der Beklagte u.a. deswegen widersprochen hat, weil er nicht schriftlich informiert worden ist, sind unwirksam, weil die Transparenzanforderungen des Art. 3 Abs. 3 i.V.m. Anhang A Buchstabe b und c der Gasrichtlinie 2003/55/EG auf den vorliegenden Fall unmittelbar anwendbar sind.
Hanseatisches OLG Bremen, ZNER 2017, 280-282 (Beschluss vom 19.05.2017, 2 U 115/16)
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