8. Zu den Voraussetzungen der Genehmigung des Investitionsbudgets gemäß § 23 Abs. 6 ARegV (Beschluss vom 16.02.2011, VI-3 Kart 279/09 (V))
Verteilernetzbetreibern kann nur im Einzelfall unter den in § 23 Abs. 6 ARegV genannten Voraussetzungen ein Investitionsbudget genehmigt werden. Für eine erweiternde Auslegung der Vorschrift ist angesichts deren Ausnahmecharakters auch dann kein Raum, wenn sich die dem Investitionsantrag zugrundeliegende Maßnahme als Folge einer Netzausbaumaßnahme des vorgelagerten Netzbetreibers darstellt und diesem hierfür ein Investitionsbudget nach § 23 Abs. …
OLG Düsseldorf, ZNER 2011, 445-448 (Beschluss vom 16.02.2011, VI-3 Kart 279/09 (V))
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