9. Keine Anfechtung einer Festlegung der Regulierungsbehörde im Rahmen einer Einzelfallentscheidung (Beschluss vom 14.01.2015, VI-3 Kart 11/14 (V))
Die in einem Genehmigungsbescheid angeordnete Geltung der Festlegung BK4-12-656 für eine Investitionsmaßnahme stellt eine Sachentscheidung ausschließlich im Hinblick auf die Fortgeltung und Anwendbarkeit der Festlegung dar, die zugleich die Entscheidung impliziert, von der durch § 29 Abs. 2 EnWG eingeräumten Befugnis bzw. den Möglichkeiten nach §§ 48, 49 VwVfG keinen Gebrauch zu machen und die Festlegung unverändert und ohne erneute Sachprüfung ihrer inhaltlichen Vorgaben weiterhin anzuwenden.…
OLG Düsseldorf, ZNER 2015, 146-148 (Beschluss vom 14.01.2015, VI-3 Kart 11/14 (V))
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