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ZNER 2015, 273
OLG Hamm 
9. Willkürlichkeit einer Verweisung, § 102 EnWG (Beschluss vom 20.10.2014, 32 SA 72/14)

Macht ein Versorgungsunternehmen gegenüber einem Kunden Vergütungsansprüche aus Energielieferungen geltend, die der Kunde bisher nicht beglichen hat, weil er den Abschluss eines Vertrages und die vom Unternehmen veranlassten Energielieferungen bestreitet, erfasst die Zuständigkeitsregelung des § 102 EnWG diese Zahlungsansprüche nicht, da nicht der Anspruch auf Grundversorgung oder eine sich aus dem EnWG ergebende Rechtsbeziehung Streitgegenstand ist.…

OLG Hamm, ZNER 2015, 273-274 (Beschluss vom 20.10.2014, 32 SA 72/14)

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