Begriff der Windfarm im Sinne von § 2 Abs. 5 UVPG; standortbezogene Vorprüfung; Schallvorbelastung von WEA ([unbekannt] vom 05.10.2020, 8 A 894/17, 11 K 2917/15)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei einer immissionsschutzrechtlichen Drittanfechtungsklage grundsätzlich der Zeitpunkt der Genehmigungserteilung. Während nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage zulasten des Anlagenbetreibers außer Betracht bleiben, sind solche zu dessen Gunsten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Frage, …
OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2020, 558-570 ([unbekannt] vom 05.10.2020, 8 A 894/17, 11 K 2917/15)
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