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ZNER 2013, 227
Becker 

Editorial

Das Heft weist zwei Schwerpunkte auf: Rekommunalisierung und Verbraucherschutz nach der Entscheidung des EuGH vom 21.03.2013. Das letztere Thema beginnt mit einer Personalie: Die ZNER gratuliert ihrem Autor Kurt Markert zum 80. Geburtstag am 22. Juni 2013. Kurt Markert hat in seinen elf Jahren als Vorsitzender der 8. BA des Bundeskartellamts für das Energiekartellrecht Maßstäbe gesetzt. Aber er greift auch unermüdlich in den wissenschaftlichen Erkenntnisprozess ein – dankenswerterweise auch für die ZNER. Näheres im Heft.

Markert und Zimmerlin kommentieren die Entscheidung des EuGH zu Preisanpassungsklauseln in Gas-Sonderkundenverträgen im Licht der einschlägigen Verbraucherschutzrichtlinie. Damit schlägt sich der EuGH auf die Seite vorlegender Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Oldenburg, B. v. 14.12.2010, ZNER 2011, 76). Der BGH zog mit Beschluss vom 09.02.2011 (ZNER 2011, 170, mit Anmerkung von Markert) nach.

Eine sehr weitreichende Entscheidung ist ferner die des OLG Düsseldorf vom 22.03.2013 (KGB Homberg), mit der das OLG Bemühungen der Bundesnetzagentur einen Riegel vorschiebt, auf der Seite von Netzübernehmern das Geschäft zu erleichtern. Das ist bedauerlich, weil die Gerichte mit der vertrackten Materie nicht zurechtkommen, was nicht zuletzt daran erkennbar ist, dass zur Kaufering-Entscheidung des BGH immerhin aus dem Jahre 1999 (ZNER 1999, 137) noch immer keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Die Einführung der Missbrauchsbeschwerde der §§ 30, 31 EnWG war vom Leitfaden des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur mit Recht so interpretiert worden, dass damit die interdisziplinär besetzten Beschlusskammern der Bundesnetzagentur befasst werden könnten – was die BNetzA auf Basis des § 65 EnWG auch gemacht hatte. Das hat dem OLG aber offenkundig rundum nicht gefallen – die Entscheidung aber auch nicht dem anmerkenden Verfasser dieser Zeilen.

Eine interessante Entscheidung kann leider noch nicht abgedruckt werden: Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 14. Mai entschieden, dass die EEG-Umlage nicht verfassungswidrig sei. Damit wurden Entscheidungen des Landgerichts Bochum und des Landgerichts Chemnitz (ZNER 2013, 185) bestätigt.

Mit den Vorgaben an Konzessionierungsverfahren befassen sich Schray und Tischmacher: Man bedarf in der Tat einer Wünschelrute, um die immer komplexer werdenden Vorgaben an Verfahren zur Konzessionserteilung und zur Abwicklung von Netzübernahmen zu durchleuchten.

Lowitzsch und Goebel stellen ein interessantes, dem Modell der Energiegenossenschaft ähnliches Bürgerbeteiligungsmodell vor, das für die Konstruktion und Vorgehensweise von Genossenschaften interessant sein könnte. Es überwindet den Nachteil der Genossenschaftssatzung „One man, one vote“ und erlaubt auch eine Holding-Konstruktion.

Peter Becker

 
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