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ZNER 2017, 457
Becker 

Editorial

Die ZNER macht ihr Weihnachtsheft auf mit einer ‚eierlegenden Wollmilchsau‘: einem Plädoyer für eine wirksame CO2-Bepreisung in dieser Legislaturperiode. Diese wunderbaren Eigenschaften hätte eine CO2-Abgabe, weil sie

  • einen substantiellen Beitrag zu einer nationalen Klimawende beisteuert,

  • das unwirksame europäische Emissionshandelssystem durch eine nationale Abgabe flankiert,

  • die rechtmäßig wäre und

  • zu einer Vereinfachung des immer komplizierter werdenden Energierechts führen würde, denn

  • die Umlagen aus EEG und KWKG könnten finanziert werden und Steuern auf Strom, Erdgas und Heizöl könnten wegfallen.

Allerdings wären flankierende Maßnahmen nötig, insbesondere ein Grenzsteuerausgleich, mit dem Wettbewerbsverzerrungen vermieden würden. Energieintensive Rohprodukte wie Aluminium, Zement, Stahl, Papier brauchen Hilfen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Allerdings muss dieser Grenzsteuerausgleich vom Staat geleistet werden. Bisher tragen die Entlastungen für die stromintensiven Industrien vor allem die Haushalte und kleinen und mittleren Unternehmen.

Eine weitere flankierende Maßnahme ist unerlässlich und müsste sofort auf den Weg gebracht werden: nämlich die Einrichtung einer Stiftung, mit der der Ausstieg aus der Kohleverstromung abgefedert wird. Auch die Finanzierung dieser Stiftung ist Staatsaufgabe.

Für die Durchsetzung einer nationalen CO2-Abgabe wurde eigens ein gemeinnütziger Verein gegründet, der CO2-Abgabe e.V. Er wird energisch vorangetrieben von den alten Fahrensmännern Joachim Nitsch und Jörg Lange. Die Basisarbeit und zugleich das Lobbying hat EWS übernommen. Michael Sladek tingelt durch die Lande und hält einschlägige Vorträge.

Denn es gibt eine Einsicht zur Energiewende: Man muss sie wollen. Daran hat die GroKo in den letzten Jahren kräftig Zweifel gesät. Daher muss ‚die Politik‘ angegangen werden, d.h. jede/r einzelne Bundestagsabgeordnete muss die Thesen am Ende des Artikels lesen. Sie sind auch wirklich interessant und lesenswert!

Mit einem weiteren Artikel betritt die ZNER Neuland: Es geht um den Schallemissionsschutz bei Windkraftanlagen, der immer wieder prozessbefangen ist. Den Artikel hat Monika Agatz, Mitarbeiterin des Landkreises Borken, geschrieben, eine engagierte Spezialistin, die eine ungeklärte Rechtslage aufspießt und für eine Lösung plädiert. Was gilt, die TA Lärm oder die Erkenntnisse der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Emissionsschutz (LAI), die am 30.06.2016 „Hinweise zum Schallemissionsschutz bei Windkraftanlagen“ vorgelegt hat? Nunmehr gibt es eine überarbeitete Version des Hinweispapiers vom September 2017 (das sogenannte ‚Interimsverfahren‘). Der Artikel führt in die Problematik ein und stellt die Entwicklung nachvollziehbar dar.

Eine Lösung ist auch deswegen nötig, weil die Rechtsprechung zu widersprüchliche Ergebnissen gekommen ist: Das Verwaltungsgericht Arnsberg ist gegen die Einführung des Interimsverfahrens, das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist dafür, mit dem Leitsatz, dass „Stand der Technik der Ausbreitungsrechnung der Geräusche von Windkraftanlagen die Anwendung des Interimsverfahrens“ sei. Die Entscheidung des VG Arnsberg kommentiert Dr. Marcel Raschke vom Landkreis Paderborn.

Peter Becker

 
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