Folgende Entscheidung ist ausführlich auf unserer Homepage unter www.ZNER.org zu finden:: 19. Windenergie: Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Urteil vom 09.10.2012, 8 S 1370/11)
Für die Festlegung von Standorten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen in der Form von Vorrang- und Ausschlussgebieten bestand eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage in § 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 11 i.V.m. Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 2 LPlG in der bis zum 25.05.2012 geltenden Fassung vom 10.07.2003 (GBl. S. 385). Die rahmenrechtliche Vorgabe des § 7 Abs. 4 Satz 1 ROG 2004 zwingt den Landesgesetzgeber nicht zur Festlegung von Eignungsgebieten.…
VGH Baden-Württemberg, ZNER 2013, 93 (Urteil vom 09.10.2012, 8 S 1370/11)
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