Folgende Entscheidung ist ausführlich auf unserer Homepage unter www.ZNER.org zu finden:: 20. Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen (Beschluss vom 21.03.2013, 2 M 154/12)
Mit dem Vorbringen, es sei keine ordnungsgemäße FFH-Vorprüfung durchgeführt worden, ist eine Vereinigung im Sinne von § 3 UmwRG gemäß § 2 Abs. 3 UmwRG ausgeschlossen, wenn sie sich im Verfahren nach § 1 Abs. 1 S. 1 UmwRG nur aus artenschutzrechtlichen Gründen und wegen Verstoßes gegen die Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung gegen die Genehmigungserteilung gewandt hat.
OVG Sachsen-Anhalt, ZNER 2013, 331 (Beschluss vom 21.03.2013, 2 M 154/12)
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