Kein Einwendungsausschluss nach § 17 Abs. 1 S. 1 StromGVV bei offensichtlichem Fehler ([unbekannt] vom 29.10.2019, 6 U 151/18)
Der Einwendungsausschluss nach § 17 Abs. 1 S. 1 StromGVV zur Fälligkeit einer Verbrauchsrechnung gilt dann nicht, wenn die Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht (Alternative 1) oder der abgerechnete Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt, solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgerätes festgestellt ist (Alternative 2). …
OLG Brandenburg, ZNER 2020, 532-533 ([unbekannt] vom 29.10.2019, 6 U 151/18)
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