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ZNER 2019, 133
BFH 
Keine Steuerentlastung für die Entnahme von Strom zum Betrieb von Lüftungsanlagen (Beschluss vom 25.04.2018, VII R 15/17)

NV: Für die Entnahme von Strom zum Betrieb von Lüftungsanlagen und Warentransportanlagen sowie eines Hochregallagers besteht kein Entlastungsanspruch nach § 9b StromStG, wenn die erzeugte mechanische Energie nicht durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes genutzt wurde.

BFH, ZNER 2019, 133-134 (Beschluss vom 25.04.2018, VII R 15/17)

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