Mieter als Erklärungsempfänger einer Realofferte für Stromlieferung in Mehrparteienhaus (Urteil vom 27.11.2019, VIII ZR 165/18, 1 S 116/17, 93 C 415/17)
Wird der Stromverbrauch einer in einem Mehrparteienhaus gelegenen und vermieteten Wohnung über einen Zähler erfasst, der ausschließlich dieser Wohnung zugeordnet ist, richtet sich die in der Bereitstellung von Strom liegende Realofferte des Versorgungsunternehmens regelmäßig nicht an den Hauseigentümer, sondern an den Mieter, welcher durch die seinerseits erfolgte Stromentnahme das Angebot konkludent annimmt.…
BGH, ZNER 2020, 17-19 (Urteil vom 27.11.2019, VIII ZR 165/18, 1 S 116/17, 93 C 415/17)
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