Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative und Begründungserfordernis (Beschluss vom 18.02.2019, 8 B 973/18)
Bei der Beurteilung, ob das Tötungsrisiko i. S. v. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG durch den Betrieb von Windenergieanlagen signifikant erhöht ist, ist der Behörde eine Einschätzungsprärogative eingeräumt. Die Behörde muss eine solche Entscheidung jedoch so begründen, dass die (beschränkte) verwaltungsgerichtliche Überprüfung ermöglicht wird. Dazu gehört auch, dass die Behörde die tatsächlichen und rechtlichen Beurteilungsmaßstäbe erkennen lässt, …
OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2019, 237 (Beschluss vom 18.02.2019, 8 B 973/18)
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